Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauherr:innen, was auf dem Grundstück planungsrechtlich überhaupt zulässig ist, dann folgt der Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen. Danach prüft die zuständige Stelle die Unterlagen auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, bevor eine Genehmigung erteilt oder der Antrag abgelehnt wird. Grundlage dafür ist ein einheitlicher Rahmen, der sich aus der Musterbauordnung ableitet, während die Details im Alltag durch die Landesbauordnungen geprägt werden. Der Ablauf beginnt meist mit der Frage, ob das Vorhaben im jeweiligen Gebiet planungsrechtlich passt. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Bebauungsplan, sofern für die Fläche einer existiert. Fehlt ein Bebauungsplan, beurteilen sich die Zulässigkeit und die Einordnung häufig nach den Vorgaben, die sich aus der näheren Umgebung ableiten lassen. Erst wenn klar ist, dass das Vorhaben grundsätzlich „an den richtigen Stellen“ genehmigungsfähig sein kann, wird der Bauantrag konkret vorbereitet. Im nächsten Schritt stellen Bauherr:innen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom Bauvorhaben ab und davon, wie die Landesbauordnung das Verfahren ausgestaltet. Ebenfalls relevant ist, ob das Vorhaben als genehmigungspflichtig gilt oder ob es für bestimmte Vorhaben eine verfahrensfreie oder genehmigungsarme Alternative gibt. Auch hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Bundesländern: Der Umfang verfahrensfreier beziehungsweise genehmigungsfreier Vorhaben ist nicht in allen Ländern identisch, obwohl das Grundprinzip vergleichbar bleibt. Ein weiterer Punkt ist die Frage, wer bauvorlageberechtigt ist. In vielen Fällen müssen bestimmte Planunterlagen von qualifizierten Personen erstellt werden. Welche Berufsgruppen dafür in welcher Form in den Blick kommen, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Dadurch kann sich der praktische Ablauf in der Vorbereitung unterscheiden, auch wenn das „Bauantrag stellen und prüfen lassen“ als Kern gleich bleibt. Nach Eingang des Bauantrags folgt die Prüfung. Dabei kontrolliert die Behörde unter anderem, ob das Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen vereinbar ist, die für das konkrete Projekt gelten. Je nach Bundesland und Verfahrensart kann die Prüfung auch unterschiedliche Schwerpunkte haben oder in mehreren Schritten organisiert sein. Für Bauherr:innen bedeutet das vor allem: Rückfragen oder Nachforderungen sind möglich, und die Genehmigung hängt davon ab, dass die Unterlagen den Anforderungen entsprechen. Am Ende steht die Entscheidung: Genehmigung, Ablehnung oder die Aufforderung, den Antrag zu überarbeiten. Wer den Ablauf je Bundesland besser einschätzen will, sollte daher nicht nur das allgemeine Muster im Blick haben, sondern die konkrete Landesbauordnung und die dazugehörigen Hinweise der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Denn genau dort finden sich die Unterschiede, etwa beim verfahrensbezogenen Umfang, bei den formalen Anforderungen und bei der Frage, ob ein digitales Antragsverfahren verfügbar ist. Wichtig ist: Der Grundablauf ist bundesweit ähnlich, die Ausgestaltung aber nicht. Wer plant, sollte deshalb früh klären, welche Regeln in dem jeweiligen Bundesland gelten und wie der Antrag praktisch vorbereitet und eingereicht wird. So lässt sich vermeiden, dass das Verfahren an formalen Punkten scheitert oder sich durch Nachreichungen verzögert.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Kassel
Zuständig ist die Bauaufsicht in Kassel. Bauanträge werden in Hessen schrittweise auf das digitale Bauportal Hessen umgestellt.
Zum Bauportal Hessen (Landesministerium)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Hessen
In Hessen sollten Bauherren vor allem früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei eingeordnet werden kann. Auch wenn das Gesetz hier einen ähnlichen Grundrahmen wie anderswo vorgibt, unterscheiden sich die Details, etwa welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind und wie streng die Anforderungen an die Planung dokumentiert werden. Besonders wichtig ist die Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht, falls Unsicherheiten bestehen. So vermeiden Sie unnötige Nachforderungen und stellen sicher, dass das Projekt planungsrechtlich sauber vorbereitet ist.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Kassel.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.